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Ruhensbeiträge/Anwartschaftsversicherung/Optionsversicherung

 
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Rossi
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Anmeldungsdatum: 08.05.2007
Beiträge: 2775

BeitragVerfasst am: 05.10.2008, 18:50    Titel: Ruhensbeiträge/Anwartschaftsversicherung/Optionsversicherung Antworten mit Zitat

Nabend an die Experten der privaten KV.

Ich suche Informationsmaterial zum Thema

Ruhensbeiträge

Anwartschaftsversicherung

Optionsversicherung


in der privaten KV. Kann jemand helfen!!!


Zuletzt bearbeitet von Rossi am 05.10.2008, 23:17, insgesamt einmal bearbeitet
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dij
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Anmeldungsdatum: 22.01.2008
Beiträge: 502

BeitragVerfasst am: 05.10.2008, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Was denn genau?

Kurzer Google-Fischzug:
Glossar des GDV
Merkblatt vom Bund der Versicherten
Sind aber beide sehr knapp.
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Rossi
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Anmeldungsdatum: 08.05.2007
Beiträge: 2775

BeitragVerfasst am: 05.10.2008, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

alles mögliche hierzu. Vor allen Dingen muss es doch wohl hierzu irgendwelche gesetzlichen Bestimmungen geben, oder?!?!?

Brauche es für ein Seminar!
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 1416
Wohnort: Torgau

BeitragVerfasst am: 05.10.2008, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

ab 10 Uhr erreichbar am Montag unter
034217135Nullfünf
Gruß
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Frank
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1145
Wohnort: Stuhr bei Bremen

BeitragVerfasst am: 05.10.2008, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

N´abend!

Gesetzliche Bestimmungen?

Dies wird doch durch Versicherungsbedingungen geregelt.

Ich mail dir mal paar Sachen rüber, was ich so auf die Schnelle gefunden habe.

P.S. Noch 10 Beiträge und wir feiern deinen 1.000sten Beitrag Rossi!
Kannst dich schon mal entscheiden, ob du lieber Wein oder Bier haben willst.Prost!

Gruß
Frank
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dij
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Anmeldungsdatum: 22.01.2008
Beiträge: 502

BeitragVerfasst am: 05.10.2008, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

Rossi hat Folgendes geschrieben:

alles mögliche hierzu. Vor allen Dingen muss es doch wohl hierzu irgendwelche gesetzlichen Bestimmungen geben, oder?!?!?


Gesetzliche Bestimmungen wüßte ich nicht. Quasi-gesetzlich sind die Musterbedingungen der PKV-Verbands (MB/KK94, MB/KK2008); dort gibt es jeweils in § 15 Abs. 3 (Achtung, Fußnote) ein Recht, bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt in eine Anwartschaft umzusteigen.

Der Rest ist, glaube ich, Wettbewerb. Vielleicht gibt es aber auch Case law dazu.
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Rossi
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Anmeldungsdatum: 08.05.2007
Beiträge: 2775

BeitragVerfasst am: 05.10.2008, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Leute klärt mich auf. Die Musterbedingungen sind ja schön und gut.

Ich fange aber immer erst mit Adam und Eva an. D. h., es muss doch irgendwo bzw. irgendwie eine gesetzliche Ermächtigung geben (im VVG oder im VAG) Musterbedingungen zu erlassen. Wir sind in Deutschland, da wird jeder Pfurz geregelt.

Habe ich da jetzt etwas übersehen?!?

Zitat:
P.S. Noch 10 Beiträge und wir feiern deinen 1.000sten Beitrag Rossi!
Kannst dich schon mal entscheiden, ob du lieber Wein oder Bier haben willst


Ich nehme Wein; in vino veritas (im Wein liegt die Wahrheit) Bis Bald
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dij
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Anmeldungsdatum: 22.01.2008
Beiträge: 502

BeitragVerfasst am: 06.10.2008, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

Rossi hat Folgendes geschrieben:

Ich fange aber immer erst mit Adam und Eva an. D. h., es muss doch irgendwo bzw. irgendwie eine gesetzliche Ermächtigung geben (im VVG oder im VAG) Musterbedingungen zu erlassen.


Na ja ... allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 GG? Mr. Green
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Rossi
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Anmeldungsdatum: 08.05.2007
Beiträge: 2775

BeitragVerfasst am: 06.10.2008, 00:56    Titel: Antworten mit Zitat

Nee, dat glaube ich jetzt im ersten Ansatz nicht!

In Deutschland ist alles geregelt.

Das beste Beispiel ist die bestehende Versicherungspflicht in der privaten KV ab dem 01.01.2009.

Man muss sich das mal ganz in Ruhe zu Gemüte führen. Private Kvén werden verpflichtet bestimmte Personengruppen - ohne wenn und aber - aufzunehmen. Und dann soll es so etwas nicht geben.

Leute überzeugt mich!!!!
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dij
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Anmeldungsdatum: 22.01.2008
Beiträge: 502

BeitragVerfasst am: 06.10.2008, 02:53    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz, Kalkulationsverordnung und Überschußverordnung sind online. Ich wüßte aber nicht, wo was zu Anwartschaftsversicherungen steht darin. Smilie Ich will aber nicht ausschließen, daß es doch einen Paragraphen gibt.

Ansonsten gibt es offenbar einen ausreichenden Marktdruck, der die Versicherer motiviert, Anwartschaftsversicherungen anzubieten, auch wenn sie es nicht unbedingt müßten (sofern sie § 15 Abs. 3 MB/KK nicht übernommen haben). Dabei kann sich dann jeder seine eigenen Regeln machen (Vertragsbedingungen).
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GS
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Anmeldungsdatum: 18.04.2006
Beiträge: 382

BeitragVerfasst am: 06.10.2008, 07:50    Titel: Anwartschaft für Krankentagegeld Antworten mit Zitat

dij hat Folgendes geschrieben:
Tja, Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz, Kalkulationsverordnung und Überschußverordnung sind online. Ich wüßte aber nicht, wo was zu Anwartschaftsversicherungen steht darin. Smilie Ich will aber nicht ausschließen, daß es doch einen Paragraphen gibt.

Ansonsten gibt es offenbar einen ausreichenden Marktdruck, der die Versicherer motiviert, Anwartschaftsversicherungen anzubieten, auch wenn sie es nicht unbedingt müßten (sofern sie § 15 Abs. 3 MB/KK nicht übernommen haben). Dabei kann sich dann jeder seine eigenen Regeln machen (Vertragsbedingungen).


@dij,
auch der § 15 (b) MB/KT bietet hier einen Ansatz für die AWV, nämlich für den Fall der BU, i.d.R. mit vorhergehender AU.

@Rossi,
dort geht es z. B. um Personen, die nach arbeitsunfähig (au) berufsunfähig (bu) sind/waren und wieder auf die Beine kommen. Eine neue Krankentagegeldversicherung zu den Bedingungen wie vor der AU (und dann BU) würden sie aber sicher nicht mehr erhalten - wenn überhaupt.

Deshalb die Anwartschaft zur Überbrückung der BU und Sicherung künftiger Krankentagegeldansprüche, wenn der Beruf hinterher wieder ausgeübt werden kann. und dann wieder eine AU, warum auch immer, eintritt.

Gruß von
Gerhard
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