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Dieter
Anmeldungsdatum: 27.09.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 27.09.2008, 09:07 Titel: möchte in PKV --> wo werden die Kinder versichert ? |
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Hallo,
ich habe gerade etwas im Forum gefunden, was mich einigermaßen erschüttert hat
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=386
Ich habe meine freiw. GKV zum 1.12.08 gekündigt und möchte in die PKV.
Die Vorr. dafür erfülle ich.
Meine Frau ist als Selbständige freiw. bei der BKK ALP versichert. Da sie wenig Gewinn erwirtschaftet (Schülernachhilfe) wird Ihre Kranken- und Pflegeversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld aus dem Minimalsatz (mtl. beitragspflichtige Einnahme) von 1863,75 berechnet.
Unsere beiden Kinder (Sohn 15 Jahre) und Tochter (23 Jahre) waren bisher bei mir beitragsfrei in der GKV mitversichert.
Soweit so gut.
Ich hatte beim Wechsel in die PKV mit dem Abschluß einer zusätzlichen Police für meinen Sohn (ca. 100.-) und der Selbstversicherung meiner Tochter (sie nimmt ab 1.10.08 ihr Studium auf - ca. 66.- incl. Pflegeversicherung) gerechnet.
Zurück zu der Matrix !
Können die Kinder noch bei meiner Frau beitragsfrei mitversichert werden und ich mir somit die Extrapolice für meinen Sohn, bzw. meine Tochter (muß ich ja auch bezahlen) ersparen ??
Gruss Dieter |
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Frank Moderator

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 1134 Wohnort: Stuhr bei Bremen
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Verfasst am: 27.09.2008, 10:50 Titel: |
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Hallo Dieter,
also du bist angestellt und demnächst privat versichert. Deine Frau ist selbständig, freiwillig versichert und zahlt Mindestbeitrag.
Die Kinder können privat bei dir oder gegen eigenen Beitrag in der GKV deiner Frau versichert werden, aber nicht beitragsfrei. |
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Dieter
Anmeldungsdatum: 27.09.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 27.09.2008, 12:16 Titel: |
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| Frank hat Folgendes geschrieben: | Hallo Dieter,
also du bist angestellt und demnächst privat versichert. Deine Frau ist selbständig, freiwillig versichert und zahlt Mindestbeitrag.
Die Kinder können privat bei dir oder gegen eigenen Beitrag in der GKV deiner Frau versichert werden, aber nicht beitragsfrei. |
Das heißt konkret, die Matrix (Kind ist beitragsfrei - Wahlfreiheit) trifft bei mir/uns nicht zu ?
Gibts für die Versicherung (Sohn) bei der GKV einen "Namen" - ich habe außer der studentischen Versicherung für unsere Tochter nichts gefunden ? |
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dij Postrank7

Anmeldungsdatum: 22.01.2008 Beiträge: 502
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Verfasst am: 27.09.2008, 12:21 Titel: |
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| Dieter hat Folgendes geschrieben: |
Das heißt konkret, die Matrix (Kind ist beitragsfrei - Wahlfreiheit) trifft bei mir/uns nicht zu ? |
Die trifft schon zu, aber es gilt die erste Spalte.
| Dieter hat Folgendes geschrieben: |
Gibts für die Versicherung (Sohn) bei der GKV einen "Namen" - ich habe außer der studentischen Versicherung für unsere Tochter nichts gefunden ? |
Freiwillige Versicherung. |
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Dieter
Anmeldungsdatum: 27.09.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 27.09.2008, 12:32 Titel: |
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[quote="dij"] | Dieter hat Folgendes geschrieben: |
Das heißt konkret, die Matrix (Kind ist beitragsfrei - Wahlfreiheit) trifft bei mir/uns nicht zu ? |
| dij hat Folgendes geschrieben: |
Die trifft schon zu, aber es gilt die erste Spalte. |
Hm - Stand heute sollte aber die vorletzte Spalte zutreffend sein. Ich bin ja noch Mitglied in der GKV (zumindest bis 30.11.2008 ) |
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Frank Moderator

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 1134 Wohnort: Stuhr bei Bremen
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Verfasst am: 27.09.2008, 13:14 Titel: |
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| Aber ab 01.12. nicht mehr |
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dij Postrank7

Anmeldungsdatum: 22.01.2008 Beiträge: 502
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Verfasst am: 27.09.2008, 13:21 Titel: |
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| Dieter hat Folgendes geschrieben: |
Hm - Stand heute sollte aber die vorletzte Spalte zutreffend sein. Ich bin ja noch Mitglied in der GKV (zumindest bis 30.11.2008 ) |
Ja, schon. Aber ich dachte, die Frage bezöge sich auf die Zeit danach?
Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bleibt natürlich alles, wie es ist. Die Kinder sind beitragsfrei familienversichert.
Ab 1. 12. endet die Familienversicherung. Für den Sohn besteht die Möglichkeit der PKV (Gesundheitszustand usw. vorausgesetzt) oder der freiwilligen Weiterversicherung in der GKV bei der bisherigen Krankenkasse, zum Mindestbeitrag. Für die Tochter tritt GKV-Versicherungspflicht als Studentin ein (ermäßigter Beitrag); binnen drei Monaten, also bis Februar, kann sie sich davon befreien lassen und in die PKV (Gesundheitsprüfung). |
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Dieter
Anmeldungsdatum: 27.09.2008 Beiträge: 4
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Verfasst am: 27.09.2008, 13:41 Titel: |
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| dij hat Folgendes geschrieben: | | Dieter hat Folgendes geschrieben: |
Hm - Stand heute sollte aber die vorletzte Spalte zutreffend sein. Ich bin ja noch Mitglied in der GKV (zumindest bis 30.11.2008 ) |
Ja, schon. Aber ich dachte, die Frage bezöge sich auf die Zeit danach?
Bis zum Wirksamwerden der Kündigung bleibt natürlich alles, wie es ist. Die Kinder sind beitragsfrei familienversichert.
Ab 1. 12. endet die Familienversicherung. Für den Sohn besteht die Möglichkeit der PKV (Gesundheitszustand usw. vorausgesetzt) oder der freiwilligen Weiterversicherung in der GKV bei der bisherigen Krankenkasse, zum Mindestbeitrag. Für die Tochter tritt GKV-Versicherungspflicht als Studentin ein (ermäßigter Beitrag); binnen drei Monaten, also bis Februar, kann sie sich davon befreien lassen und in die PKV (Gesundheitsprüfung). |
Ja, das ist mir klar. Damit habe ich ja auch schon gerechnet (s. Eingagsfrage). Meine Überlegung ist bzgl. der Matrix (vorletzte Spalte) wie folgt:
Meine Frau übernimmt unseren Sohn in die kostenlose Familienversicherung (Wechsel von meiner GKV in die Familienhilfe GKV meiner Frau) späestens zum 30.11.08 und für unsere Tochter schließen wir ab 1.12.08 die stud. Selbstversicherung ab.
Ist das so möglich ? |
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dij Postrank7

Anmeldungsdatum: 22.01.2008 Beiträge: 502
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Verfasst am: 27.09.2008, 14:15 Titel: |
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| Nein, das ist, was den Sohn angeht, nicht möglich, wie wir ja hier schon gesagt haben und wie es auch in der Tabelle steht. Grund ist die Einschränkung der Familienversicherung in § 10 Abs. 3 SGB 5: „Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.“ |
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