Frewillige Versicherung: Vorversicherungszeit nicht erfüllt?
Verfasst: 05.04.2011, 16:37
Hallo,
die AOK hat heute meinen Antrag auf Freiwillige Versicherung nach SGB V, §9 mit der Begründung abgelehnt, die Vorversicherungszeit sei nicht erfüllt.
Zu meiner Vorversicherung:
Ich war bis zu meinem 25. Lebensjahr als Studierender in der Familienversicherung bei AOK A über die Eltern mitversichert. Wegen der Ableistung des Zivildienstes wurde der Zeitraum von der AOK A um neun Monate verlängert.
Nach Ablauf der Altersgrenze für die Familienversicherung habe ich bei AOK A gekündigt und direkt im Anschluss für mein letztes Studienjahr eine Studentische Krankenversicherung bei AOK B in meinem Studienort abgeschlossen, wo sich auch mein Lebens- und Arbeitsschwerpunkt befand. Dies war für mich u. a. vorteilhafter, da so die Anträge etc. schneller abgewickelt werden konnten.
Da ich nach Ende meines Studiums nicht sofort einen Job gefunden habe, wollte ich meine zum Ende des WS 2010/11 auslaufende Studentische Krankenversicherung bei AOK B vorläufig in eine Frewillige Versicherung umwandeln und habe dies sofort eine Woche nach Semesterende beantragt. Der Antrag wurde von AOK B jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass ich die Vorversicherungszeit nicht erfüllt hätte.
Wenn ich den SGB V, §9 richtig verstanden habe, muss man für eine Freiwillige Versicherung entweder:
a) unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Kalendermonate gesetzlich krankenversichert gewesen sein oder
b) in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate (die nicht zusammenhängend verlaufen sein müssen) krankenversichert gewesen sein.
Ich kann daher nicht nachvollziehen, wieso der Antrag abgelehnt wurde.
Zählt die Familienversicherung bei AOK A nicht als Vorversicherungszeit?
Bin für jeden Hinweis dankbar.
die AOK hat heute meinen Antrag auf Freiwillige Versicherung nach SGB V, §9 mit der Begründung abgelehnt, die Vorversicherungszeit sei nicht erfüllt.
Zu meiner Vorversicherung:
Ich war bis zu meinem 25. Lebensjahr als Studierender in der Familienversicherung bei AOK A über die Eltern mitversichert. Wegen der Ableistung des Zivildienstes wurde der Zeitraum von der AOK A um neun Monate verlängert.
Nach Ablauf der Altersgrenze für die Familienversicherung habe ich bei AOK A gekündigt und direkt im Anschluss für mein letztes Studienjahr eine Studentische Krankenversicherung bei AOK B in meinem Studienort abgeschlossen, wo sich auch mein Lebens- und Arbeitsschwerpunkt befand. Dies war für mich u. a. vorteilhafter, da so die Anträge etc. schneller abgewickelt werden konnten.
Da ich nach Ende meines Studiums nicht sofort einen Job gefunden habe, wollte ich meine zum Ende des WS 2010/11 auslaufende Studentische Krankenversicherung bei AOK B vorläufig in eine Frewillige Versicherung umwandeln und habe dies sofort eine Woche nach Semesterende beantragt. Der Antrag wurde von AOK B jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass ich die Vorversicherungszeit nicht erfüllt hätte.
Wenn ich den SGB V, §9 richtig verstanden habe, muss man für eine Freiwillige Versicherung entweder:
a) unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens zwölf Kalendermonate gesetzlich krankenversichert gewesen sein oder
b) in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens vierundzwanzig Monate (die nicht zusammenhängend verlaufen sein müssen) krankenversichert gewesen sein.
Ich kann daher nicht nachvollziehen, wieso der Antrag abgelehnt wurde.
Zählt die Familienversicherung bei AOK A nicht als Vorversicherungszeit?

Bin für jeden Hinweis dankbar.